• Krankmeldung

        Ist das Kind erkrankt, so sind Sie als Eltern laut Bayerischer Schulordnung verpflichtet, dies umgehend am Morgen per Telefonanruf (089/ 1392 7907 – 0) in der Grundschule zu melden. Geben Sie bitte unbedingt an, wenn Ihr Kind auch am Folgetag oder längere Zeit nicht zur Schule gehen kann.

        Bei telefonischer Entschuldigung reichen Sie spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung nach. Aufgrund der Personalsituation in den Kinderarztpraxen verzichten wir aktuell und bis auf Weiteres in der Regel auf die Vorlage eines ärztlichen Attestes nach dem dritten Tag. 

        Sie können die Krankmeldung auch über EduPage vornehmen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, rechtzeitig vor 8 Uhr zu melden, um den Unterricht nicht zu stören (Ihre Meldung wird direkt von der Lehrkraft eingesehen). 

        Die Krankmeldung wird von der Schule auch an das Tagesheim oder den Offenen Ganztag weitergeleitet.

        Bitte melden Sie Ihr Kind nicht per Mail krank, Mails werden vor Unterrichtsbeginn nicht abgerufen.

        Krankmeldung vor und nach den Ferien

        Sie können Ihr Kind direkt vor oder nach Ferien nicht vom Unterricht befreien lassen. Wenn das Kind vor oder nach den Ferien krank ist, so legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.