• Der Arbeitsbereich „Jugendsozialarbeit an Schulen“ ist aktuell nicht besetzt. Wir werden Sie informieren, sobald uns eine neue Fachkraft zugeteilt ist.

         

         

        Jugendsozialarbeit (JaS) ist eine besonders intensive Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, durch die sozialpädagogisches Handeln an der Schule möglich wird.

        Auf der Grundlage von § SGB VIII handelnd, unterstützt sie Kinder in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung. Die JaS unterliegt nach §203 StGB der Schweigepflicht und ist unabhängig von der Schule oder dem Lehrplan. JaS hilft frühzeitig soziale Benachteiligungen zu erkennen, diese auszugleichen und individuelle Schwierigkeiten zu überwinden.

        Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

        • Beratung in individuellen Problemsituationen für Schüler, Eltern und Lehrkräfte
        • Einzelfallhilfe bei schulischen, familiären und sozialen Problemen
        • Gemeinsame Lösungen finden (Streitschlichtung)
        • Hilfebedarf über den schulischen Rahmen hinaus zu klären und vermittelnd tätig zu sein
        • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium
        • Förderung sozialer Kompetenzen und Teamarbeit bereits im Grundschulalter
        • Sensibilisierung für Themen wie Toleranz, Inklusion und Vielfalt
        • Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstwirksamkeit der Kinder
        • Sicherung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII